G-BA-Richtlinie

Zweitmeinung: Bundesamt ruft Kassen zum Nachbessern von Verträgen auf

Bei der Zweitmeinung klopft das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den Krankenkassen leicht auf die Finger: Sie sollen bei künftigen und bestehenden Versorgungsverträgen darauf achten, dass Zweitmeinungsverfahren unter Umständen auch via Telekommunikation erfolgen können.

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