G-BA-Richtlinie
Zweitmeinung: Bundesamt ruft Kassen zum Nachbessern von Verträgen auf
Bei der Zweitmeinung klopft das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den Krankenkassen leicht auf die Finger: Sie sollen bei künftigen und bestehenden Versorgungsverträgen darauf achten, dass Zweitmeinungsverfahren unter Umständen auch via Telekommunikation erfolgen können.