GBA
Liraglutid zum Abnehmen: Lifestyle-Liste umfasst alle Fertigarzneimittel
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Liste der nicht verordnungsfähigen Lifestyle-Medikamente überarbeitet. Bei Medikamenten zur Gewichtsreduktion werden nun automatisch alle Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Liraglutid erfasst.
Veröffentlicht:Berlin. Die Systematik der Lifestyle-Medikamentenliste hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag ein wenig geändert.
Statt bei den Fertigarzneimitteln hauptsächlich nur die Produktnamen aufzuführen, wird dort nun auch auf den jeweiligen Wirkstoff rekurriert. Für den GBA hat das den Vorteil, dass er die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie nicht mehr bei jeder neuen Medikamentenzulassung oder Umbenennung anpassen muss.
Beispiel Liraglutid: Der Wirkstoff ist laut Anlage II nicht verordnungsfähig, wenn er zwecks Gewichtsreduktion angewendet wird. In der Spalte Fertigarzneimittel ist bisher nur Saxenda® als Produkt gelistet.
Da es aber auch ein Nachahmerprodukt mit dem Wirkstoff gibt, erweitert der GBA das Verordnungsverbot nun ausdrücklich und zur Klarstellung auf „alle weiteren Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Liraglutid bei der Anwendung zur Gewichtsreduktion“.
Ähnliche Anpassungen hin zu wirkstoffbezogenen Sammelformulierungen gibt es an weiteren Stellen der Anlage II, so in der Rubrik „Abmagerungsmittel, peripher wirkend“: Auch hier verweist die Anlage nun auf „alle weiteren Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Orlistat bei der Anwendung zur Gewichtsreduktion“. (juk)





