Ab Juli gelten neue Impfziffern

NEU-ISENBURG (juk). An 84 neue Impfziffern müssen sich niedergelassene Ärzte ab Juli gewöhnen.

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Titelbild: Gina Sanders©www.fotolia.com, Klaus Rose

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Ab dann gelten für die GKV-Impfleistungen die Dokumentationsziffern, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festgelegt hat. Für Ärzte und ihr Praxisteam heißt das: Die Zahl der Impf-Nummern verdreifacht sich fast im Vergleich zu vorher. Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen verwenden die GBA-Ziffern auch gleichzeitig als Abrechnungsziffern.

Spannend bleibt es für Praxischefs auch in der Frage, wie hoch die Bewertung für das Hautkrebsscreening ausfallen wird. Bis gestern Mittag war dazu immer noch keine Entscheidung gefallen. Gleiches gilt für die neue Kinderuntersuchung U7a.

Ein Beschluss ist auch noch darüber fällig, ob hausärztliche diabetologische Schwerpunktpraxen über den Juni hinaus den Morbiditätszuschlag bei überwiesenen Patienten abrechnen dürfen. Mehr zu diesen Themen lesen Sie in der heutigen Beilage "Die Abrechnung"!

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