Verfassungsbeschwerde
AbbVie zieht ebenfalls nach Karlsruhe
Wiesbaden. Nach Roche hat nun auch AbbVie Verfassungsbeschwerde gegen neue Pharma-Preisregularien eingelegt, die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Ende vorigen Jahres beschlossen wurden.
Laut Unternehmensmitteilung am Mittwoch, wird die Beschwerde insbesondere auf die Vorgabe gegründet, dass neue Medikamente ohne Zusatznutzen gegenüber einer noch patentgeschützten Vergleichstherapie für die Kassen mindestens zehn Prozent günstiger als diese Vergleichstherapie sein müssen. Darin sehe man einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 der Verfassung, heißt es.
Argumentative Rückendeckung erhält AbbVie vom Branchenverband vfa. Dessen Präsident Han Steutel: „Nachvollziehbare Wertungen sind ein Verfassungsgebot; es ist niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch zehn Prozent weniger kosten soll.“
Auch der zum 2. Mai dieses Jahres mit dem Finanzstabilisierungsgesetz eingeführte 20-prozentige Abschlag auf neue Wirkstoffe, die in bestimmten Kombinationstherapien eingesetzt werden, ist Abbvie ein Dorn im Auge. Der Abschlag sei „ohne erkennbare Begründung“ beschlossen worden und breche auf Dauer „mit der Logik des bewährten und erfolgreichen AMNOG-Systems“. Roche zielt mit seiner Verfassungsbeschwerde unter anderem ebenfalls auf diesen Rabatt zulasten innovativer Kombinationstherapien. (cw)