Direkt zum Inhaltsbereich

Verfassungsbeschwerde

AbbVie zieht ebenfalls nach Karlsruhe

Veröffentlicht:

Wiesbaden. Nach Roche hat nun auch AbbVie Verfassungsbeschwerde gegen neue Pharma-Preisregularien eingelegt, die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Ende vorigen Jahres beschlossen wurden.

Laut Unternehmensmitteilung am Mittwoch, wird die Beschwerde insbesondere auf die Vorgabe gegründet, dass neue Medikamente ohne Zusatznutzen gegenüber einer noch patentgeschützten Vergleichstherapie für die Kassen mindestens zehn Prozent günstiger als diese Vergleichstherapie sein müssen. Darin sehe man einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 der Verfassung, heißt es.

Argumentative Rückendeckung erhält AbbVie vom Branchenverband vfa. Dessen Präsident Han Steutel: „Nachvollziehbare Wertungen sind ein Verfassungsgebot; es ist niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch zehn Prozent weniger kosten soll.“

Auch der zum 2. Mai dieses Jahres mit dem Finanzstabilisierungsgesetz eingeführte 20-prozentige Abschlag auf neue Wirkstoffe, die in bestimmten Kombinationstherapien eingesetzt werden, ist Abbvie ein Dorn im Auge. Der Abschlag sei „ohne erkennbare Begründung“ beschlossen worden und breche auf Dauer „mit der Logik des bewährten und erfolgreichen AMNOG-Systems“. Roche zielt mit seiner Verfassungsbeschwerde unter anderem ebenfalls auf diesen Rabatt zulasten innovativer Kombinationstherapien. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Vegetarische und vegane Ernährung bei Kindern mit Vorerkrankungen

Hornhautinfektion durch Pilze

Pilzkeratitis: CRISPR-Test hilft bei unklaren Verdachtsfällen

Lesetipps
Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe