Immobilienanzeigen

Abmahnungen noch nicht rechtens

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BERLIN. Wer in kommerziellen Anzeigen zur Veräußerung einer Immobilie bestimmte im Zuge der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 geforderte Angaben nicht macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro abgemahnt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Zugleich warnt er vor ungültigen Abmahnungen, die derzeit bereits getätigt würden. So greife diese Abmahnfähigkeit erst zum 1. Mai 2015. Der VPB gibt aber auch gleichzeitig Entwarnung für private Immobilienverkäufer.

Wer seine Immobilie per Aushang im Supermarkt inseriere, dürfe auf die Angaben zum jährlichen Energieverbrauch verzichten. Werde ein Makler eingeschaltet, müsse der die richtigen Angaben machen, so der VPB. (maw)

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