Ärzte dürfen elastische Orthesen verordnen

DARMSTADT (mwo). Ärzte können behinderten Patienten auch elastische Spezialbandagen verordnen. Nach einem inzwischen auch schriftlich veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt müssen die Krankenkassen die so genannten Soft-Orthesen als Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung bezahlen.

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Die dynamischen Soft-Orthesen liegen wie eine zweite Haut am Körper an. Durch den Druck des elastischen Materials soll auch die Körperwahrnehmung verbessert werden. Im Streitfall hatte der Arzt einem behinderten Mädchen aus dem Landkreis Offenbach die elastischen Bandagen verordnet. Die Zwölfjährige leidet infolge einer Frühgeburt mit postnataler Hirnblutung an einer spastischen Tetraparese; die Zusammenarbeit verschiedener Muskeln sowie deren Kontrolle und Steuerung sind bei ihr gestört. Die Krankenkasse bezweifelte die Wirksamkeit der elastischen Bandagen und bot feste Stützen aus Carbonfaser-Material an. Eine Übernahme der Kosten von 1100 Euro für die Soft-Orthesen lehnte die Kasse ab. Sachverständige bestätigten vor dem Landessozialgericht die Vorteile der elastischen Bandagen: Sie ließen mehr Bewegungsfreiheit zu und seien auch leichter anzuziehen. Das reichte den Darmstädter Richtern aus, um die Verordnungsfähigkeit zu bestätigen. Eine ausdrückliche Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis sei nicht erforderlich.

Urteil des Hessischen Landessozialgerichts, Az.: L 8 KR 69/07

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