Freie Ärzteschaft zur E-Card

Ärzte sind keine Hilfspolizisten der Kassen

In der Debatte um die nicht geprüften Fotos auf der Gesundheitskarte meldet sich nun auch die Freie Ärzteschaft zu Wort. Der Verband moniert: "Den Personalausweis ständig zu überprüfen, ist keine ärztliche Aufgabe."

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Protest 2013 beim Deutschen Ärztetag: Die Freie Ärzteschaft contra eGK.

Protest 2013 beim Deutschen Ärztetag: Die Freie Ärzteschaft contra eGK.

© Johanna Dielmann-von Berg

ESSEN. Der Umgang mit individuellen Sozial- und Medizindaten erfordere einen sehr hohen Sicherheitsstandard, so die Freie Ärzteschaft (FÄ). Und eben diesen sieht die FÄ nicht als gegeben. Hintergrund ist ein Papier der KBV-Juristen, dessen Inhalt vergangene Woche bekannt wurde.

Denn demnach soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht rechtssicher sein, weil die Kassen nicht geprüft haben, ob das auf den Karten abgedruckte Foto auch tatsächlich den jeweiligen Versicherten abbildet.

Wie bei der Ausstellung eines Personalausweises müsse beim Ausstellen der eGK jeder Bürger zum Nachweis seiner Identität persönlich und zweifelsfrei authentifiziert werden, fordert die FÄ in einer Mitteilung. Die Kassen hätten dies aber systematisch versäumt.

Die FÄ geht aber noch einen Schritt weiter: "Mit diesen ungeprüften Karten können die Ärzte auch keine Versichertenstammdaten abgleichen, denn die Identität des Trägers ist nicht sicher", so Wieland Dietrich, Vorsitzender der FÄ. "Und Personalausweise ständig zu überprüfen, ist keine ärztliche Aufgabe", stellt er klar.

Er führt hierfür auch die Gründe an: Zum einen, weil die Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine Beauftragten der Krankenkassen - also auch keine Hilfspolizisten - seien. In dem verhandelten Fall, den die FÄ hier heranzieht, ging es allerdings um die Frage, ob Ärzte - strafrechtlich gesehen - Geschenke von Unternehmen annehmen dürfen (Urteil des BGH, Az.: GSSt 2/11).

Zum anderen ändert die Prüfung des Personalausweises laut FÄ nichts an einem falschen Inhaber der eGK. "Wenn die Zuordnung der Person zur Karte nicht stimmt, bleibt die Karte in jedem Fall ein Sicherheitsrisiko - für den falschen Träger hinsichtlich seiner Gesundheit, für den Arzt in Sachen Haftung", sagt Dietrich.

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