BGH sieht Verstoß gegen Berufsordnung
Ärzte und Zahnärzte dürfen ihren Patientenstamm nicht verkaufen
Eine Zahnärztin hatte mit einem Kollegen einen Kaufvertrag über ihre Kundendatei geschlossen. Das widerspricht dem Prinzip der freien (Zahn-)Arztwahl und ist daher nicht zulässig, urteilt der Bundesgerichtshof.