Altersgrenze für Ärzte gilt nicht bei Ermächtigungen
KASSEL (mwo). Bei einer Ermächtigung zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gilt die Zugangsaltersgrenze von 55 Jahren nicht. Eine Ermächtigung sei mit der Zulassung niedergelassener Vertragsärzte nicht vergleichbar, erklärte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Die Beteiligten schlossen daraufhin einen Vergleich.