MVZ-Trägerwechsel

Altträger haftet noch fünf Jahre nach Übergabe

Das BSG hat zu Nachhaftungsfristen nach MVZ-Trägerwechsel entschieden. Die Frist gilt vermutlich auch nach Ausscheiden aus einer BAG.

Von Martin Wortmann Veröffentlicht:

Kassel. Beim Trägerwechsel eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind die Altbürgen nach fünf Jahren aus ihrer Haftung entlassen. Das hat der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden. Auf Ärzte, die aus einer als Personengesellschaft geführten Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ausscheiden, ist dies nicht direkt übertragbar.

Auch hier dürften aber wohl die fünf Jahre gelten. Konkret geht es um ein Labor-MVZ im westlichen Niedersachsen, das 2008 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen worden war. 2009 kam es zu einem Trägerwechsel. Die Altgesellschafterin forderte daraufhin die Herausgabe ihrer Bürgschaftserklärung. Diese sei durch die Bürgschaft der Neugesellschafterin ersetzt worden.

Zivilrecht greift

Zulassungs- und Berufungsausschuss verweigerten dies. Denn die Altgesellschafterin hafte weiterhin für alle bis zu ihrem Ausscheiden entstandenen Forderungen. „Solange ein Sicherungsbedürfnis besteht oder bestehen könnte, ist die Bürgschaft gültig“, so die Vertreterin des Berufungsausschusses vor dem BSG. Und später: „Wir nehmen alles, das ist die Kurzfassung.“ Auch die Vertreterin der beigeladenen KV Niedersachsen meinte, nach den sozialrechtlichen Regelungen gelte die Bürgschaft „ewig“. Sie räumte allerdings ein, dass nach 30 Jahren sämtliche Akten ohnehin vernichtet werden.

Doch so lange muss die Altgesellschafterin nicht warten. Das BSG entschied nun, dass der Zulassungsausschuss die Urkunde herausgeben muss. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass das Instrument der Bürgschaft aus dem Zivilrecht kommt. Daher müsse man auch zivilrechtliche Vorschriften mit in den Blick nehmen. Dabei gehe es hier nicht um die Nachhaftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters. Vielmehr liege ein kompletter Trägerwechsel vor. Einschlägig sei hier das handelsrechtliche Umwandlungsgesetz. Dies begrenze die Haftung des Altgesellschafters auf fünf Jahre.

Gültigkeit auch für BAG?

Nicht entschieden hat das BSG, ob auch die Nachhaftung des aus einer Personengesellschaft, etwa einer BAG, ausgeschiedenen Gesellschafters auf fünf Jahre begrenzt ist. Abgeleitet aus Vorschriften des Bürgerlichen und des Handelsgesetzbuchs wird dies verbreitet vertreten. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung spricht nun auch das BSG-Urteil dafür. Der Kasseler Vertragsarztsenat betonte, dass nach Willen des Gesetzgebers in der Regel der Berufungsausschuss die Belange der Zulassungsgremien vor Gericht vertreten soll.

Das gelte auch hier, obwohl sich die Bürgschaftsurkunde in den Unterlagen des Zulassungsausschusses befindet. „Nach allgemeinen Grundsätzen kann davon ausgegangen werden, dass der Zulassungsausschuss als Behörde auch einen lediglich feststellenden Ausspruch befolgt“, erklärten die Kasseler Richter. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 6 KA 2/18 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Schnelle Kommunikation, aber sicher: Das hilft Teams unterschiedlicher Einrichtungen bei der effizienten Zusammenarbeit.

© [M] Famedly

Neues Kooperationswerkzeug im Netz

Effiziente Kommunikation: Der schnelle Draht von Team zu Team

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Öffentliche Gesundheit

Lauterbach macht aus BZgA ein BIÖG

Ergebnisse unserer Sonntagsfrage

Bundestagswahl: So wählen Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Uhr vor einer Zeitwertkarte

© rdnzl/stock.adobe.com

Krankenhaus

Belegärzte sehen wegen Klinikreform ihre Existenz gefährdet

Die richtige Diabetes-Diagnose zu erkennen, kann schwierig sein. Doch ein Algorithmus hilft, um durch das Labyrinth aus Typ-1-, Typ-2- und Autoimmundiabetes zur richtigen Diagnose zu gelangen.

© ra2 studio / stock.adobe.com

Latenter Autoimmundiabetes bei Erwachsenen

Diabetes: Verwechslungsgefahr bei LADA