G-BA-Beschluss

Alzheimer: Nur Neurologen und Psychiater sollen Lecanemab einsetzen dürfen

Eisais Alzheimer-Antikörper Lecanemab soll im Frühstadium der Erkrankung eingesetzt werden. In der GKV bleibt die überaus anspruchsvolle Anwendung Neurologen und Psychiater mit MRT-Zugang vorbehalten.

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Berlin. Der unlängst europaweit zugelassene Alzheimer-Antikörper Lecanemab (Leqembi® von Eisai) soll zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen nur von wenigen Fachärzten angewendet werden dürfen. Das hat der G-BA am Donnerstag beschlossen. Demnach soll Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie in einem Unterpunkt 10a um den Hinweis ergänzt werden, dass „Einleitung und Überwachung der Therapie mit Lecanemab durch Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie oder Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen muss, die in der Behandlung von Alzheimer-Erkrankungen erfahren sind und Möglichkeiten zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik haben“.

Zudem macht das Selbstverwaltungsgremium Leistungserbringern zur Auflage, bei Weiterverordnung von Lecanemab alle sechs Monate das Therapieziel zu überprüfen, den Übergang vom leichten ins mittelschwere Krankheitsstadium aufzuhalten. Das wird bereits auch in der Fachinformation des Antikörpers so empfohlen. Lecanemab muss alle zwei Wochen i. v. infundiert werden.

Hintergrund der Anwendungsbeschränkung, heißt es in einer G-BA-Mitteilung, seien „die komplexen Vorgaben, die in der Fachinformation zur Diagnostik und Therapiekontrolle vorgesehen sind sowie die Schwere der möglichen Nebenwirkungen von Lecanemab“. Der Beschluss zur Ergänzung der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie um die Lecanemab-Vorgaben muss jetzt noch vom aufsichtführenden Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden. Bei Nichtbeanstandung tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (cw)

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