Opfer von Ärztefehlern

Angehörige sollen besser gestellt werden

Veröffentlicht:

BERLIN. Angehörige von Opfern, die durch Ärztefehler, Verkehrsunfälle oder Gewaltdelikte starben, sollen in Deutschland leichter entschädigt werden können.

Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Bisher müssen Angehörige eine eigene Gesundheitsbeeinträchtigung etwa durch Schock erlitten haben, wenn sie Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen wollen.

Künftig soll es solche Ansprüche auch für das mit dem Tod eines nahestehenden Menschen verbundene seelische Leid geben. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!