Direkt zum Inhaltsbereich

Opfer von Ärztefehlern

Angehörige sollen besser gestellt werden

Veröffentlicht:

BERLIN. Angehörige von Opfern, die durch Ärztefehler, Verkehrsunfälle oder Gewaltdelikte starben, sollen in Deutschland leichter entschädigt werden können.

Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Bisher müssen Angehörige eine eigene Gesundheitsbeeinträchtigung etwa durch Schock erlitten haben, wenn sie Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen wollen.

Künftig soll es solche Ansprüche auch für das mit dem Tod eines nahestehenden Menschen verbundene seelische Leid geben. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ideen für den ärztlichen Ruhestand

Praxisabgabe – und dann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Harnwegsinfekt bei einem Mann

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?