Direkt zum Inhaltsbereich

Opfer von Ärztefehlern

Angehörige sollen besser gestellt werden

Veröffentlicht:

BERLIN. Angehörige von Opfern, die durch Ärztefehler, Verkehrsunfälle oder Gewaltdelikte starben, sollen in Deutschland leichter entschädigt werden können.

Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Bisher müssen Angehörige eine eigene Gesundheitsbeeinträchtigung etwa durch Schock erlitten haben, wenn sie Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen wollen.

Künftig soll es solche Ansprüche auch für das mit dem Tod eines nahestehenden Menschen verbundene seelische Leid geben. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Konzepte gegen Ärzte- und Nachfolgermangel

Mit dem Blockpraktikum Lust auf den Landarztberuf machen

Lesetipps
Die Sonne verschwindet hinter einer Mohnblüte in den dunklen Wolken

© Thomas Warnack/dpa

Aktuelle Daten

RKI: Fast 10.000 hitzebedingte Tote in diesem Jahr