Opfer von Ärztefehlern

Angehörige sollen besser gestellt werden

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BERLIN. Angehörige von Opfern, die durch Ärztefehler, Verkehrsunfälle oder Gewaltdelikte starben, sollen in Deutschland leichter entschädigt werden können.

Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Bisher müssen Angehörige eine eigene Gesundheitsbeeinträchtigung etwa durch Schock erlitten haben, wenn sie Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen wollen.

Künftig soll es solche Ansprüche auch für das mit dem Tod eines nahestehenden Menschen verbundene seelische Leid geben. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. (dpa)

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