Rheinland/Westfalen-Lippe
Anspruch auf Entschädigung nach COVID-19-Quarantäne
In NRW zahlen die Landschaftsverbände bei Verdienstausfällen wegen des Coronavirus. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige inklusive der Freien Berufe – also auch Ärzte.