Arbeitsrecht

Anspruch bei Zeitwechsel auf Alt-Urlaubstage

Das Bundesarbeitsgericht versagt einem Arbeitgeber die Verrechnung nicht genommener Urlaubstage beim Wechsel von Voll- auf Teilzeit.

Veröffentlicht:

ERFURT. Oft gibt es wichtige private Gründe für eine MFA, von einer vollen auf eine Teilzeitstelle zu wechseln.

Sind im Zeitpunkt des Wechsels noch Urlaubsansprüche offen, bleiben diese in Tagen gerechnet voll erhalten, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.

Verteilt sich die Teilzeitarbeit auf weniger Wochentage, ergibt sich so in Wochen gerechnet ein längerer Urlaub.

Damit gab das BAG seine bislang gegenteilige Rechtsprechung auf und gab einem Arbeitnehmer Recht. Er hatte Mitte 2010 seine volle Stelle aufgegeben und arbeitete danach nur noch Teilzeit an vier Tagen pro Woche.

Weil er noch keinen Urlaub genommen hatte, standen ihm aus der vollen Stelle für das erste Halbjahr noch 15 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber rechnete dies nach dem Wechsel in zwölf Tage um - insgesamt 24 Tage für das gesamte Jahr.

Denn bei einer Vier-Tage-Woche entspreche das einem Urlaub von sechs Wochen.

Wie nun das BAG entschied, bleibt der während der Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaubsanspruch von 15 Tagen voll erhalten. Der Arbeitnehmer habe diesen Anspruch nicht nach Wochen, sondern nach Arbeitstagen gerechnet erworben.

Nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg führe eine Kürzung daher zu einer unzulässigen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten.

Im Streitfall stünden dem Arbeitnehmer daher drei weitere Urlaubstage zu, insgesamt 27 (15 plus 12) im Jahr des Wechsels, urteilte das BAG.

Der EuGH habe verbindlich entschieden, dass durch den Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung zuvor erworbene Urlaubstage nicht verloren gehen dürfen. (mwo)

Az.: 9 AZR 53/14 (F)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Wettbewerb um Personal

Mit guten Arbeitsbedingungen raus aus der Engpass-Falle bei MFA

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an