Apotheker bleibt auf Rechnung für Botox® sitzen
BERLIN (dpa). Das Berliner Sozialgericht hat die Zahlungsklage eines Apothekers auf 50 000 Euro als rechtswidrig abgewiesen. Der Berliner Apotheker wollte diese Summe von der AOK Rheinland/Hamburg erstattet bekommen, nachdem er das Medikament Botox® in entsprechender Menge an eine Hamburger Ärztin geliefert hatte.