Vertrauen in ärztlichen Berufsstand erschüttert

Gericht bestätigt: Approbationsentzug nach nicht indizierten Therapien gerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt einen Approbationsentzug, nachdem ein Facharzt für Urologie bei mehreren Privat-Patienten nicht-indizierte Stoßwellentherapien vorgenommen und abgerechnet hatte.

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