Arbeits- und Betriebsmediziner für begrenzten Einsatz der Gendiagnostik
KÖLN (iss). In der Arbeits- und Betriebsmedizin können gendiagnostische Verfahren für die verbesserte Beratung der Beschäftigten eingesetzt werden, sie dürfen aber nicht zu Selektionszwecken missbraucht werden.