Urteil
Arbeitsgericht: Ärztin muss für in WhatsApp geteilte Diagnosen Schadenersatz zahlen
Die Diagnose eines erkrankten Kollegen in einer Klinik-internen Chatgruppe zu verbreiten ist nicht rechtens, so das Arbeitsgericht Siegburg. Und schon garnicht mit der Unterstellung, er simuliere nur.






