Stationäre Versorgung on demand
Arbeitsgericht Hannover verwirft Rufbereitschaft mit 30 Minuten Einrückfrist
Wirklichkeitsfremde Abrechnungsvorgaben des G-BA, wie schnell ein Arzt in Rufbereitschaft beim Patienten sein muss, stehen nicht zum ersten Mal auf dem Prüfstand. Und wurden jetzt erneut verworfen.