Lohnfortzahlung
Arbeitsgericht stärkt Recht im Krankheitsfall
Eine Kündigung bei Krankheit löst den Lohnfortzahlungsanspruch nur dann ab, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass die Kündigung andere Gründe als die Krankheit hat.
Eine Kündigung bei Krankheit löst den Lohnfortzahlungsanspruch nur dann ab, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass die Kündigung andere Gründe als die Krankheit hat.
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