Landessozialgericht
Arbeitslosengeld für zuvor angestellte Ärzte gibt es nur bis zum gesetzlichen Rentenalter
Ärztinnen und Ärzten, die das Rentenalter erreicht haben, steht kein Arbeitslosengeld zu. Dabei sei unerheblich, ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, betont das Landessozialgericht Essen.