Erfahrungsberichte
Arztpraxen berichten: Das sind die Erfahrungen aus dem ePA-Testbetrieb
Der Testbetrieb zur elektronischen Patientenakte ist beendet. In der Ärzte Zeitung berichten beteiligte Ärztinnen und Ärzte, welche Erfahrungen sie mit der ePA gesammelt haben, was gut läuft und wo sie sich Verbesserungen wünschen.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


