Atteste fürs Sozialgericht sollten vorsichtig formuliert sein
DORTMUND (iss). Niedergelassene Ärzte sollten sehr vorsichtig sein, wenn es um die Einschätzung geht, ob ein Patient berufsunfähig ist oder nicht. "Mit einer Beurteilung, welche Chance der Rentenantrag eines Versicherten hat, sollten sich die Ärzte zurückhalten", empfiehlt der Dortmunder Sozialrichter Ulrich Schorn.