Europäischer Gerichtshof

Auch Krankenkassen dürfen nicht unlauter werben

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Kassen dürfen laut einem Gutachter am Europäischen Gerichtshof nicht unlauter werben (Az.: C-59/12).

Zwar dienten sie dem Allgemeininteresse. Doch wenn sie kommerzielle Werbung schalten, müssten sie auch wie normale Gewerbetreibende behandelt werden.

Die BKK Mobil Oil hatte 2008 bei ihren Mitgliedern für einen Verbleib geworben, da ihnen potenzielle Vergünstigungen beim Wechsel entgingen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gutachten des BMG

Heilpraktiker: Konsequent unter dem Radar der Gesundheitspolitik

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit

Lipödem: Welche Therapie am besten hilft

Prävention kardiometabolischer Risiken

Wie hochintensives Intervalltraining Herz und Lungen stärkt

Lesetipps
Illustration der Schilddrüse

© magicmine / Getty Images / iSt

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

Eine Ärztin fühlt an einem Tisch einen Zettel für die Untersuchung einer von ihr entnommenen Blutprobe durch.

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen