Europäischer Gerichtshof

Auch Krankenkassen dürfen nicht unlauter werben

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Kassen dürfen laut einem Gutachter am Europäischen Gerichtshof nicht unlauter werben (Az.: C-59/12).

Zwar dienten sie dem Allgemeininteresse. Doch wenn sie kommerzielle Werbung schalten, müssten sie auch wie normale Gewerbetreibende behandelt werden.

Die BKK Mobil Oil hatte 2008 bei ihren Mitgliedern für einen Verbleib geworben, da ihnen potenzielle Vergünstigungen beim Wechsel entgingen. (dpa)

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