EuGH

Auch unnötige Pharma-Lizenz ist zu bezahlen

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Wenn ein Pharmaunternehmen bei einem anderen eine Patentlizenz erwirbt, muss es diese in jedem Fall auch bezahlen. Stellt sich später heraus, dass der Lizenzerwerb gar nicht nötig war, rechtfertigt das keine Preisminderung. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Ein deutsches Pharmaunternehmen hatte einem Gentechnik-Unternehmen in Frankreich eine Lizenz gewährt. Das Unternehmen nutzt sie bei der Herstellung eines Medikaments zur Behandlung von Krebs und rheumatoider Arthritis - allerdings nur, um die Transkription eines Abschnitts der DNS zu erleichtern.

Diese Nutzung wäre allerdings auch ohne die Lizenz zulässig gewesen. Das französische Unternehmen weigerte sich daher, die vereinbarte Gebühr voll zu entrichten. Das Berufungsgericht in Frankreich legte den Streit dem Europäischen Gerichtshof vor.

Nach dem Luxemburger Urteil (Az.: C-567/14) wird die Gebühr in voller Höhe fällig. Denn sie sei der Preis für die Gewissheit, dass der Patentinhaber keine Verletzungsklage einlegen wird. Voraussetzung für die Lizenzgebühr sei dann lediglich, dass der Lizenznehmer den Vertrag jederzeit kündigen kann. Dies war hier der Fall. Daher seien eine Beeinträchtigung des Marktes und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit des Lizenznehmers ausgeschlossen, so der EuGH zur Begründung. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Geldanlage

Vermögen auf Rezept: Wie sich eine langfristige Finanzplanung auszahlt

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können