EuGH

Auch unnötige Pharma-Lizenz ist zu bezahlen

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LUXEMBURG. Wenn ein Pharmaunternehmen bei einem anderen eine Patentlizenz erwirbt, muss es diese in jedem Fall auch bezahlen. Stellt sich später heraus, dass der Lizenzerwerb gar nicht nötig war, rechtfertigt das keine Preisminderung. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Ein deutsches Pharmaunternehmen hatte einem Gentechnik-Unternehmen in Frankreich eine Lizenz gewährt. Das Unternehmen nutzt sie bei der Herstellung eines Medikaments zur Behandlung von Krebs und rheumatoider Arthritis - allerdings nur, um die Transkription eines Abschnitts der DNS zu erleichtern.

Diese Nutzung wäre allerdings auch ohne die Lizenz zulässig gewesen. Das französische Unternehmen weigerte sich daher, die vereinbarte Gebühr voll zu entrichten. Das Berufungsgericht in Frankreich legte den Streit dem Europäischen Gerichtshof vor.

Nach dem Luxemburger Urteil (Az.: C-567/14) wird die Gebühr in voller Höhe fällig. Denn sie sei der Preis für die Gewissheit, dass der Patentinhaber keine Verletzungsklage einlegen wird. Voraussetzung für die Lizenzgebühr sei dann lediglich, dass der Lizenznehmer den Vertrag jederzeit kündigen kann. Dies war hier der Fall. Daher seien eine Beeinträchtigung des Marktes und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit des Lizenznehmers ausgeschlossen, so der EuGH zur Begründung. (mwo)

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