Auf Empfängnisverhütung muss Umsatzsteuer gezahlt werden
KASSEL (juk). Leistungen von Gynäkologen, die der Empfängnisverhütung dienen, sind umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Finanzgericht Hessen in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden.
KASSEL (juk). Leistungen von Gynäkologen, die der Empfängnisverhütung dienen, sind umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Finanzgericht Hessen in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden.
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