Betriebsfeier

Ausflug nur für das gesamte Praxisteam

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Eine Betriebsfeier sollte dem gesamten Praxisteam offenstehen. Falls nicht, sind die Mitarbeiter während der Feier nicht gesetzlich unfallversichert, wie das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschied.

Das gilt auch, wenn kleinere Gruppen mit Billigung des Chefs feiern. Neben einem Umtrunk für die ganze Dienststelle durften sich die Abteilungen der Deutschen Rentenversicherung Hessen eigene Weihnachtsfeiern während der Arbeitszeit organisieren.

Eine Mitarbeiterin ging mit neun Kollegen wandern und stürzte. Nach dem Darmstädter Urteil war die Wanderung keine Betriebsveranstaltung, weil sie nicht allen 230 Mitarbeitern der Dienststelle offen stand. (mwo)

Az.: L 3 U 125/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Wettbewerb um Personal

Mit guten Arbeitsbedingungen raus aus der Engpass-Falle bei MFA

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse