BGH-Urteil

Ausgleich für verpassten Anschlussflug

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden.

Für das Recht auf Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, stellten die Karlsruher Richter klar. (dpa)

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: X ZR 127/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein