BGH-Urteil

Ausgleich für verpassten Anschlussflug

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KARLSRUHE. Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden.

Für das Recht auf Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, stellten die Karlsruher Richter klar. (dpa)

Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: X ZR 127/11

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