Ausgleich nach Ende einer Partnerschaft

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BERLIN (juk). Geld zurück auch ohne Trauschein: Werden nichteheliche Lebensgemeinschaften beendet, kann einer der Partner von dem anderen einen Ausgleichsanspruch verlangen, wenn er zum Ausbau eines Hauses wesentlich mit beigetragen hat.

Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor. In dem konkreten Fall hatte ein Mann seiner Lebensgefährtin 30 000 Euro gegeben, die in deren Haus flossen. Die Richter begründeten den Anspruch damit, dass nach der Trennung die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Unterstützung weggefallen sei (Az.: 8 U 196/07).

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