Ausgleich nach Ende einer Partnerschaft

Veröffentlicht:

BERLIN (juk). Geld zurück auch ohne Trauschein: Werden nichteheliche Lebensgemeinschaften beendet, kann einer der Partner von dem anderen einen Ausgleichsanspruch verlangen, wenn er zum Ausbau eines Hauses wesentlich mit beigetragen hat.

Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor. In dem konkreten Fall hatte ein Mann seiner Lebensgefährtin 30 000 Euro gegeben, die in deren Haus flossen. Die Richter begründeten den Anspruch damit, dass nach der Trennung die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Unterstützung weggefallen sei (Az.: 8 U 196/07).

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Empfehlungen für die Geldanlage

Geld und Vermögen: Mit ein bisschen Optimismus ins Finanzjahr 2026

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Chancen und Risiken das Anlagejahr 2026 bringt

Geld & Vermögen

Nicht nur Gold, auch Silber ist im Aufwind

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik zu Autoimmunerkrankung

Wüssten Sie, was hinter diesen Symptomen steckt?

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn: In nur fünf Tagen per Diät zur Remission?

Wenig bekannte Insulinkomplikation

Vorsicht bei Insulininjektionen: Nicht immer dieselbe Stelle nehmen

Lesetipps