Autoreifen platt gestochen - das rechtfertigt Rauswurf einer Helferin
ERFURT (mwo). Für Ärzte, die eine Mitarbeiterin wegen des Verdachts strafbarer Handlungen entlassen wollen, gelten nicht die strengen Maßstäbe eines Strafprozesses. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden.