Urteil
Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz bei Elternzeit
Teilen Eltern ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte auf, greift der „vorwirkende Kündigungsschutz“ von acht Wochen vor jedem einzelnen Abschnitt, sagen die Erfurter Richter.
Teilen Eltern ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte auf, greift der „vorwirkende Kündigungsschutz“ von acht Wochen vor jedem einzelnen Abschnitt, sagen die Erfurter Richter.
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