Eigenbedarf

BGH ändert bisherige Rechtsprechung

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Hausbesitzern: In einem am Mittwoch erlassenen Urteil (Az.: VIII ZR 232/15) bestätigt der BGH zum einen seine Rechtsprechung, wonach auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann.

Zugleich befand der BGH in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht dadurch unwirksam wird, dass der Vermieter es zuvor unterlassen hat, dem gekündigten Mieter eine andere, freie Wohnung im selben Anwesen anzubieten.

Aus diesem Sachverhalt ließen sich allenfalls Schadenersatzansprüche etwa für Umzugs- oder Maklerkosten ableiten, nicht jedoch eine Unrechtmäßigkeit der Eigenbedarfskündigung. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar