Eigenbedarf

BGH ändert bisherige Rechtsprechung

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Hausbesitzern: In einem am Mittwoch erlassenen Urteil (Az.: VIII ZR 232/15) bestätigt der BGH zum einen seine Rechtsprechung, wonach auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann.

Zugleich befand der BGH in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung, dass eine Eigenbedarfskündigung nicht dadurch unwirksam wird, dass der Vermieter es zuvor unterlassen hat, dem gekündigten Mieter eine andere, freie Wohnung im selben Anwesen anzubieten.

Aus diesem Sachverhalt ließen sich allenfalls Schadenersatzansprüche etwa für Umzugs- oder Maklerkosten ableiten, nicht jedoch eine Unrechtmäßigkeit der Eigenbedarfskündigung. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen