Urteil

BGH bestätigt Zuschuss für Kliniken

Der Bundesgerichtshof fordert zwar eine transparente Berechnung - wettbewerbswidrig seien Zuschüsse für kommunale Kliniken jedoch nicht.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Die Kommunen dürfen ihre Krankenhäuser bezuschussen. Voraussetzungen sind eine Aufnahme in die Bedarfsplanung sowie vorab transparente Berechnungsregeln, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied (Az.: I ZR 263/14).

Er wies eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw im Grundsatz ab. Sie richtete sich gegen einen Beschluss des Kreistags vom Dezember 2013, bis 2016 das Defizit der Kreiskliniken Calw GmbH mit zwei Kliniken in Calw und Nagold auszugleichen.

 2012 lag das Defizit bei 6,2 Millionen Euro. Nach Überzeugung des BDPK sind dies Subventionen, die bei der EU-Kommission hätten angezeigt und genehmigt werden müssen. Ungenehmigte Zahlungen verstießen gegen europäisches Beihilferecht. In den Vorinstanzen hatten das Landgericht Tübingen und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Klage abgewiesen (wir berichteten).

Der BGH ist dem nun im Grundsatz gefolgt und wies die Klage bezüglich der Zeit ab 2014 ab. Der Defizitausgleich durch den Landkreis habe den Zweck, die Versorgungsleistungen der Kliniken zu erhalten. Beide Kliniken seien in den Bedarfsplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommen worden.

Dies belege, "dass ihr Betrieb zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig ist". EU-rechtlich handele es sich daher um "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse". Ausgleichszahlungen seien hier grundsätzlich zulässig und müssten unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht durch die EU-Kommission genehmigt werden.

Dazu gehöre allerdings, dass eine Einrichtung vorab mit entsprechenden Dienstleistungen beauftragt wurde und dass dabei klar und transparent festgelegt wird, wie sich mögliche Ausgleichszahlungen berechnen.

Der Landkreis Calw hatte seine Kliniken 2008 und dann nochmals mit dem Kreistagsbeschluss vom Dezember 2013 mit der klinischen Versorgung beauftragt. Laut BGH wurde jedoch nur in der aktuellen "Beauftragung" klar geregelt, wie die jährliche Ausgleichszahlung berechnet werden soll.

Der Auftrag aus 2008 genüge den "Transparenzanforderungen" für eine Freistellung von der "Notifizierungspflicht" nach Brüssel dagegen nicht, urteilten die Karlsruher Richter. Daher soll nun das OLG Stuttgart prüfen, ob der Defizitausgleich für die Jahre 2012 und 2013 aus anderen Gründen rechtmäßig war, oder ob es sich um unzulässige Beihilfen handelt. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert

Lesetipps
Das Zusammenspiel zwischen Vermögensverwalter und Anlegerin oder Anleger läuft am besten, wenn die Schritte der Geldanlage anschaulich erklärt werden.

© M+Isolation+Photo / stock.adobe.com

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Adipostas und deren Folgen sind zu einer der häufigsten Todesursachen geworden.

© Christian Delbert / stock.adobe.com

Leopoldina

Adipositas-Epidemie: Diese Strategien braucht es jetzt

Plaque im Gefäß

© Dr_Kateryna / Fotolia

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen