PIP-Skandal

BGH tastet sich vorsichtig an Silikonimplantate heran

Schadenersatz nach PIP-Silikonskandal? Die Hängepartie geht weiter, weil das BGH keine vorschnelle Entscheidung fällen will.

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Brustimplantat auf Hand: Die rechtliche Aufklärung um Implantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (nicht abgebildet) geht weiter.

Brustimplantat auf Hand: Die rechtliche Aufklärung um Implantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (nicht abgebildet) geht weiter.

© alimyakubov / stock.adobe.com

KARLSRUHE. Keine schnelle Entscheidung über Schadenersatz im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon: Der Revisionsprozess zwischen der AOK Bayern und dem TÜV Rheinland ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) so komplex, dass möglicherweise ein zweiter Senat hinzugezogen werden muss, sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen VII. Zivilsenats, Rüdiger Pamp, in der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe. „Es ist eine schwierige Entscheidung, die viele Aspekte in den Blick nehmen muss.“

Die Krankenkasse hatte für 26 Frauen Operationskosten erstattet, die reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) austauschen ließen. PIP hatte bis 2010 jahrelang Implantate mit für diese Zwecke nicht zugelassenem Industriesilikon verkauft. Das Unternehmen meldete 2011 Insolvenz an und wurde liquidiert.

Der TÜV Rheinland hatte Qualitätssicherung und Dokumentation des Unternehmens geprüft, damit PIP das CE-Kennzeichen anbringen konnte, das Voraussetzung für den Einsatz von Medizinprodukten in Deutschland ist. Bei der Klage geht es um mehr als 50.000 Euro. (dpa)

(Az. VII ZR 151/18)

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