Bank muß Sparbuch nach 38 Jahren auszahlen
FRANKFURT/MAIN (dpa). Eine Bank ist auch noch mehr als 30 Jahre nach der letzten Einzahlung verpflichtet, ein Sparguthaben auszuzahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob mit seinem grundlegenden Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und gab der Klage einer Sparbuch-Besitzerin statt.