Banken müssen Provisionen offenlegen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (eb). Nicht nur bei offenen Aktienfonds, sondern auch bei geschlossenen Medienfonds müssen Banken darüber informieren, ob sie Provisionen für den Verkauf der Anteile an Anleger bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt bekanntgewordenen Grundsatzurteil entschieden. Mit dem Urteil gab das Gericht dem Käufer des Medienfonds einer Commerzbank-Tochter recht, der die Bank auf Schadenersatz verklagt hatte. Sie hatte ihm bei dem Abschluss verheimlicht, dass sie selbst über Provisionen vom Verkauf der Fondsanteile profitiert.

Az.: XI ZR 510/07

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter