Banken müssen Provisionen offenlegen
KARLSRUHE (eb). Nicht nur bei offenen Aktienfonds, sondern auch bei geschlossenen Medienfonds müssen Banken darüber informieren, ob sie Provisionen für den Verkauf der Anteile an Anleger bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt bekanntgewordenen Grundsatzurteil entschieden. Mit dem Urteil gab das Gericht dem Käufer des Medienfonds einer Commerzbank-Tochter recht, der die Bank auf Schadenersatz verklagt hatte. Sie hatte ihm bei dem Abschluss verheimlicht, dass sie selbst über Provisionen vom Verkauf der Fondsanteile profitiert.
Az.: XI ZR 510/07