BGH-Urteil

Bei Auto-Leasing auf Restwert achten!

Ein Verbraucher muss 14.660 Euro für die "Restwertgarantie" leisten. Die Klauseln im Leasing-Vertrag sind verständlich, so der Bundesgerichtshof.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Beim Auto-Leasing müssen Kunden darauf achten, dass der vereinbarte Restwert seriös kalkuliert ist.

Denn übliche Klauseln, wonach letztlich die Kunden für die sogenannte Restwertgarantie geradestehen, sind zulässig und bindend, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.

In zwei Streitfällen hatten die Verbraucher jeweils ein Auto von der Volkswagen Leasing GmbH. Im Vertrag war vereinbart, dass nach Zahlung sämtlicher Leasingraten und einer möglichen Sonderzahlung ein "Restwert" verbleibt, "der durch die Fahrzeugverwertung zu tilgen ist".

Reiche der Gebrauchtwagenerlös dafür nicht aus, müsse der Leasingnehmer den Differenzbetrag zahlen.

Verträge intransparent?

In der Praxis müssen Kunden daher nachzahlen, wenn die Leasingrate zu niedrig und der Restwert zu hoch kalkuliert wurden. In einem der Fälle betrug die sogenannte Ausgleichszahlung 14.660 Euro.

Beide Kläger argumentierten, die Leasingvertragsklauseln seien intransparent und damit unwirksam. Man wisse letztlich nicht, wie hoch die Leasingkosten seien.

Doch der BGH meinte, die Klausel über die Restwertgarantie sei auch für einen "juristisch nicht vorgebildeten Durchschnittskunden" verständlich. Jeder Leasingnehmer wisse, dass über die Zahlung der Leasingraten hinaus weitere Leistungen erbracht werden müssen.

In dem Leasingvertrag stehe eindeutig, dass der Leasingnehmer den Ausgleich des Differenzbetrages "garantiert", wenn der Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs den bezifferten Restwert nicht erreicht. Für den Kunden sei die Klausel daher weder überraschend noch intransparent. (mwo)

Az.: VIII ZR 179/13 und VIII ZR 241/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine ältere Frau bekommt eine Impfung in den rechten Oberarm.

© David Pereiras / Stock.adobe.com

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt