Kfz-Steuer

Bei Streit zunächst besser zahlen

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KOBLENZ. Bei einem Streit um die Kraftfahrzeugsteuer sollten Autofahrer die Steuerschuld erst einmal bezahlen. Anderenfalls droht eine Zwangsstilllegung, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 5 K 344/17.KO). Im Streitfall hatte das Hauptzollamt der Zulassungsstelle über 232 Euro ausstehende Steuern informiert. Die Zulassungsbehörde setzte eine Wochenfrist und legte das Auto dann still. Der Halter klagte: Seine Zahlungen seien offenbar nicht richtig verbucht worden. Doch auch dann wäre die Zwangsstilllegung nicht zu beanstanden, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Zulassungsbehörde könne nicht prüfen, ob eine Steuerschuld besteht. Dies müsse der Halter mit dem Hauptzollamt klären. (mwo)

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