Kfz-Steuer

Bei Streit zunächst besser zahlen

Veröffentlicht:

KOBLENZ. Bei einem Streit um die Kraftfahrzeugsteuer sollten Autofahrer die Steuerschuld erst einmal bezahlen. Anderenfalls droht eine Zwangsstilllegung, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 5 K 344/17.KO). Im Streitfall hatte das Hauptzollamt der Zulassungsstelle über 232 Euro ausstehende Steuern informiert. Die Zulassungsbehörde setzte eine Wochenfrist und legte das Auto dann still. Der Halter klagte: Seine Zahlungen seien offenbar nicht richtig verbucht worden. Doch auch dann wäre die Zwangsstilllegung nicht zu beanstanden, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Zulassungsbehörde könne nicht prüfen, ob eine Steuerschuld besteht. Dies müsse der Halter mit dem Hauptzollamt klären. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Warum wird in Deutschland besonders viel operiert, Prof. Tauber und Herr von Hummel?

Lesetipps
Ein Wegweiser-Schild

© PX Media / stock.adobe.com

Antidiabetika

Diabetes-Medikation: Welches Inkretin-Mimetikum ist das richtige?