Bei der Datensicherheit für die E-Card kommt es auf die Ärzte an
NEU-ISENBURG (ger). Medizinische Patientendaten dürfen auf der elektronischen Gesundheitskarte oder auf zentralen Rechnern gespeichert werden. Datenschutzrechtlich gibt es dagegen keine Einwände. Das hat Datenschützer Thilo Weichert aus Kiel in einem Interview mit dem Computermagazin "arzt online" gesagt.