Bei fehlender Compliance dürfen Ärzte die Behandlung abbrechen
NEU-ISENBURG. Patient haben ein Recht auf freie Arztwahl. Doch Ärzte haben kein Recht auf freie Patientenwahl. Dennoch sind Vertragsärzte nicht verpflichtet, jeden Patienten zu behandeln. Die Grenzen sind allerdings eng.