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Häuser

Besserer Steuerabzug für Verluste

MÜNCHEN (mwo). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat den Steuerabzug bei Verlust bringenden Immobilien-Privatverkäufen verbessert.

Veröffentlicht:

Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil können nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch fällige Schuldzinsen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Seine gegenläufige frühere Rechtsprechung gab der BFH auf.

Az.: IX R 67/10

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