Conterganopfer

Boxspringbett als Hilfsmittel?

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KÖLN. Kann ein Boxspringbett für Conterganopfer mehr als ein Möbel sein? Diese Frage beschäftigt das Verwaltungsgericht Köln seit Dienstag. Eine 53 Jahre alte contergangeschädigte Frau mit sehr kurzen Armen hat die Conterganstiftung auf Kostenübernahme für dieses spezielle Bett verklagt.

Ein Arzt hatte der Frau das Bett mit elektrischer Funktion und einer besonderen Matratze verordnet. Das Bett sei für sie ein Hilfsmittel.

Die Conterganstiftung lehnte eine Übernahme der Kosten von gut 5000 Euro unter Hinweis auf die vom Bundesfamilienministerium vorgegebenen Förderrichtlinien ab. Ein deutlich teureres Pflegebett hätte die Stiftung den Angaben zufolge aber übernommen. "Ich verstehe jeden, der nicht ein Pflegebett in der Wohnung haben will", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser.

Die Klägerin habe das Bett gekauft, weil sie es brauche und nicht, weil sie ihre Wohnung damit habe möblieren wollen. Das Urteil wird in zwei Wochen erwartet. Von den 30 Millionen Euro, die Conterganopfern für Sonderbedürfnisse zur Verfügung stehen, hatte die Conterganstiftung im Jahr 2014 Hilfen von 2,5 Millionen Euro bewilligt.

Der Rest floss zurück an den Bund. Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan hatte Ende der 1950er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Tausende Kinder kamen mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt. (dpa)

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