Digitale Gesundheitsanwendungen
Bundesamt stellt klar: Auch bei DiGA-Rezept liegt Therapiehoheit bei Ärzten
Krankenkassen ist es grundsätzlich verwehrt, in die Verordnungsentscheidung des Arztes einzugreifen, so das Bundesamt für Soziale Sicherung. Beschwerden von Patienten hatten das Amt auf den Plan gerufen.