Direkt zum Inhaltsbereich

Nach Vergleich

Bundesfinanzhof stoppt unfaires Finanzamt

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Einigt sich ein Steuerzahler mit dem Finanzamt auf die Aufhebung eines Steuerbescheids, darf das Finanzamt danach nicht einen inhaltsgleichen neuen Bescheid erlassen. Dies wäre treuwidrig, so der Bundesfinanzhof (BFH).

Im Streitfall hatte das Finanzamt vor dem Finanzgericht einen Steuerbescheid zurückgenommen, im Gegenzug der Steuerzahler seinen Einspruch. Danach erließ das Amt einen Bescheid mit demselben Betrag und lediglich einer neuen Begründung. Doch das war unzulässig, so der BFH (Az.: X R 57/13). Durch die Streitbeilegung ohne Urteil sei "ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden". Dies hindere das Finanzamt daran, nun "im Nachgang einen inhaltsgleichen Steuerbescheid erneut zu erlassen". (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie sich nachhaltige Geldanlage verändert hat

Praxiswissen Geldanlage

Anpassung des Portfolios: Warum weniger oft mehr ist

Disposition Effect und Co

Börse: Das sind typische Anleger-Fehler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Von ungefährlich bis akut lebensbedrohlich

Leitsymptom Dyspnoe: So geht’s rasch zur richtigen Diagnose

Primäre und sekundäre Formen

Immundefekte erkennen: So klappt’s in der Praxis

Lesetipps
Seltene Erkrankungen haben ihren Namen nicht umsonst. Zählt man sie jedoch alle zusammen, so sind es etwa 8.000 Erkrankungen mit rund 4 Millionen Betroffenen in Deutschland.

© Orawan / stock.adobe.com

Oft langer Weg bis zur Diagnose

Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Eine Frau sitzt im bett und hustet.

© Sonja Monstein / stock.adobe.com

Fehlerhaftes Immunsystem

So unterscheiden sich primäre und sekundäre Immundefekte