Urteil zu AMNOG-Verfahren
Bundessozialgericht stärkt Rechtsschutz gegen Nutzenbewertung
Direkt gegen den Nutzenbewertungsbeschluss des GBA kann ein Hersteller immer dann klagen, wenn kein Schiedsspruch zum Erstattungsbetrag ergangen ist. Andernfalls muss sich die Klage gegen den Schiedsspruch richten.