Cannabis-Import bleibt Tabu
KARLSRUHE (dpa). Die Einfuhr von weichen Drogen aus dem Ausland bleibt auch dann strafbar, wenn sie zu medizinischen Zwecken erfolgt. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.
KARLSRUHE (dpa). Die Einfuhr von weichen Drogen aus dem Ausland bleibt auch dann strafbar, wenn sie zu medizinischen Zwecken erfolgt. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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