Bundesfinanzhof
Chefarzt-Urteil: Ausgleich für Verzicht auf Privatliquidation unterliegt Umsatzsteuer
Verzichtet ein Chefarzt auf seiner Professur auf die Privatliquidation und erhält dafür einen Ausgleich, so handelt es sich dabei um eine „steuerbare Verzichtsleistung“, so der Bundesfinanzhof.