Behandlungsfehler?

Corona-Impfaufklärung nach STIKO-Empfehlung – sonst kann der Arzt haften

Laut LÄK Sachsen begehen Ärzte, die Patienten die COVID-Impfung verweigern, einen groben Behandlungsfehler. Ein Medizinrechtler sieht die Einschätzung skeptisch.

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