Das Finanzamt prüft auch das Inventar im Wartezimmer
NEU-ISENBURG (juk). Viele Patienten freuen sich auf die Lektüre aktueller Zeitschriften im Wartezimmer. Damit Kollegen den Lesestoff als Betriebskosten von der Steuer absetzen können, müssen sie darauf achten, daß die Magazine und Zeitschriften direkt an die Praxisadresse geliefert werden.