Bundessozialgericht zu G-BA-Beschluss
Aufnahme von Liposuktion in Liste von Klinikbehandlungen ist nichtig
Liposuktion im Stadium III auf Kassenkosten abrechnen: Das können Krankenhäuser nur, wenn sie die Anforderungen der entsprechenden Qualitätssicherungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses einhalten.
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