Bundessozialgericht zu G-BA-Beschluss
Aufnahme von Liposuktion in Liste von Klinikbehandlungen ist nichtig
Liposuktion im Stadium III auf Kassenkosten abrechnen: Das können Krankenhäuser nur, wenn sie die Anforderungen der entsprechenden Qualitätssicherungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses einhalten.